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BAG, Urteil vom 16.02.2012 - 6 AZR 553/10
BAG: Frage nach Schwerbehinderung kann im bestehenden Arbeitsverhältnis zulässig sein
Zumindest dann, wenn ein Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht und damit der Sonderkündigungsschutz für Schwerbehinderte greift, ist die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung zulässig. Das gilt nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.02.2012 insbesondere zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen. Als Folge der wahrheitswidrigen Beantwortung der ihm rechtmäßig gestellten Frage nach seiner Schwerbehinderung ist es dem Kläger deshalb in dem entschiedenen Fall unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens verwehrt, sich im Kündigungsschutzprozess auf seine Schwerbehinderteneigenschaft zu berufen
BAG, Urteil vom 16.02.2012 - Az.: 8 AZR 697/10
BAG: Entschädigung für nicht zu Vorstellungsgespräch eingeladenen schwerbehinderten Bewerber
Ein öffentlicher Arbeitgeber hat nach § 82 Satz 2 SGB IX einen schwerbehinderten Menschen, der sich auf eine ausgeschriebene Stelle unter Mitteilung seiner Schwerbehinderteneigenschaft beworben hat, zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, es sei denn, diesem fehlt offensichtlich die fachliche Eignung für die ausgeschriebene Stelle. Eine unterbliebene Einladung ist nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16.02.2012 ein Indiz für die Vermutung, der Bewerber sei wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt worden.
BAG, Urteil vom 15.11.2011 - 9 AZR 386/10 (LAG Köln)


